Ausschreibung
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Geothermiesondenfeld
Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis
Beschreibung
Die Erdwaermesondenanlage dient primaer der Beheizung der Gebaeude und auch findet eine Regeneration des Untergrundes mittels natural cooling statt. Als Waermequelle sind am Standort 19 Erdwaermesonden mit einer Tiefe von 140 m vorgesehen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 45251141 — Bau von geothermischen Kraftwerken
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 21.03.2025
- Angebotsfrist
- 22.04.2025, 14:30
- Kennung
- 95e725d7-086d-4212-828c-b22747280999
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Einordnung
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 05.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Bauarbeiten in Baden-Württemberg
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (45) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 05.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
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Ausschreibung
21.03.2025
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Geothermiesondenfeld -
Ergebnis der Vergabe
27.06.2025
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Geothermiesondenfeld
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:19.