Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Audiovisuelle Geräte – Bezugsvertrag Extron
Beschreibung
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen geschlossen werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen, es werden aber Höchstmengen definiert. Es dürfen ausschließlich für den europäischen Markt geeignete Originalprodukte angeboten werden. Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Universität Münster
- Ort
- Münster
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
- 32321200 — Audiovisuelle Geräte
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.12.2024
- Kennung
- af9c9199-c130-4c90-a344-e2b35d107c27
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- NEWi Pro AV GmbHMünster
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 23.12.2024, 00:00.