Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Migration Dienstplanungs- und Zeiterfassungssystem ATOSS in ATOSS-Cloud
Beschreibung
Die Universitätsmedizin Frankfurt (UMF) verwendet seit 2012 das ATOSS-Dienstplanungssystem. Zukünftig soll das vorhandene Dienstplanungs- und Zeiterfassungssystem nicht mehr auf UMF eigenen Servern betrieben werden, sondern in der ATOSS-Cloud. ATOSS verfolgt mittelfristig ein Cloud-only-Geschäftsmodell, sodass wesentliche zukünftige Weiterentwicklungen der Software nur noch in der ATOSS-Cloud angeboten werden. Deshalb ist die Migration der vorhanden Daten in die ATOSS-Cloud notwendig, um den wachsenden tariflichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, aber auch zukunftsorientiere Themen wie der moderne Schnittstellen- und Sicherheitstechnologie sowie die Einführung von KI-gestützten Prognosetools zur Personalsteuerung nutzen zu können.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Frankfurt am Main
- Ort
- Theodor-Stern-Kai 7
- Bundesland
- Hessen
- CPV
-
72260000 — Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Weitere: 72318000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Zuschlag am
- 10.12.2024
- Kennung
- 7c616375-0a8d-4c45-bb40-16eb0f10e941
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- ATOSS Software SEMünchen
Verlauf des Verfahrens
-
Direktvergabe
27.11.2024
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Migration Dienstplanungs- und Zeiterfassungssystem ATOSS in ATOSS-Cloud -
Ergebnis der Vergabe
19.12.2024
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Migration Dienstplanungs- und Zeiterfassungssystem ATOSS in ATOSS-Cloud
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 19.12.2024, 00:00.