Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – SW_BOB_BvA
Beschreibung
Die Stadtwerke Bobingen haben mit einem Stadtratsbeschluss im Jahr 2021 den Neuaufbau der zentralen Versorgungsanlagen der Wasserversorgung Bobingen beschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie und Bauvoranfrage wurden die Daten zur Neuerrichtung des Wasserwerks evaluiert, mit dem Ziel, die grundlegenden Fragestellungen der Machbarkeit in Bezug auf Baurecht, Wasserrecht und Naturschutz möglichst in dem frühen Projektstand der Studie zu klären und mit einer gewissen Planungssicherheit das Vergabeverfahren für die weiteren Planungsleistungen beginnen zu können. Seitens der Fachbehörden liegen nach ersten Gesprächen grundsätzlich positive Aussagen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen am vorgesehenen Standort vor. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Grundwasserentnahme wurde mit Bescheid vom 19.10.2023 erteilt und schafft die gesicherte Grundlage für die weiteren Planungen. Mit der bereits im September 2022 beantragten Neubemessung des Trinkwasserschutzgebiets rechnen wir noch in der ersten Jahreshälfte 2024. Der Rodungs- und Wiederaufforstungsantrag wird derzeit erarbeitet. Eine archäologische Begleitung beim Oberbodenabtrag ist erforderlich, denkmalschutzrechtlich steht dem Standort aber nichts entgegen. Als privilegiertes Vorhaben ist der Neubau des zentralen Wasserwerks planungsrechtlich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist, was nach Einschätzung der Bauverwaltung der Stadt Bobingen vorliegt. In der Bauvoranfrage sieht die Planung in der Weiterführung und Konkretisierung der Studie den Neubau eines Gebäudekomplexes im Bereich westlich des bestehenden Wasserwerks vor. Die Gebäudehülle und die Wassertanks sind baulich voneinander zu trennen. Zur Erarbeitung eines Planungskonzeptes gibt es im Zuge der Vorplanung keine weiteren Vorgaben. Für die Projektentwicklung sollen zunächst weitere Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden stattfinden, um den konkreten Umfang der Auflagen zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abzuklären und nachfolgend die erforderlichen bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen zu erwirken. Der gesicherte Betrieb der bestehenden Wasserversorgung hat während der gesamten Projektlaufzeit höchste Priorität. Hierfür ist es erforderlich, zeitgleich zur Neuerrichtung des Wasserwerks Zug um Zug die vier bestehenden Tiefbrunnen zu sanieren. Im ersten Schritt soll der derzeit stillgelegte und teilweise rückgebaute Tiefbrunnen 3 so schnell wie möglich saniert und wieder in Betrieb genommen werden. Ein wesentliches Planungsziel ist die zeitnahe Fertigstellung und Inbetriebnahme aller neu errichteten Wasserversorgungsanlagen unter Vermeidung von Störungen des laufenden Betriebs. Außerdem ist die Akquise von öffentlichen Fördermitteln sowie die Fachbegleitung in Fördermittelverfahren ein wesentlicher Bestandteil der Beauftragung. Ziel ist nunmehr die Konkretisierung der vorliegenden Eckdaten in eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung zu einer gesicherten und langlebigen Trinkwasserversorgung für Bobingen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadtwerke Bobingen
- Ort
- Bobingen
- Bundesland
- Bayern
- CPV
-
71000000 — Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Weitere: 71240000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 29.11.2024
- Zuschlag am
- 24.07.2024
- Kennung
- 6fc55b23-e3ce-482e-95cd-694b328b379c
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 11.940.000 €
- Los 2260.000 €
Zuschlag
- Steinbacher-Consult GmbH & Co. KGNeusäß
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 29.11.2024, 00:00.