Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Tragbare Computer – Lieferung von Notebooks und robusten Notebooks, hier: Notebooks für rechen- und grafikintensive Anwendungen - Auftragsänderung

1 Los

Beschreibung

Die Auftragnehmerin CANCOM Public GmbH (Anschrift: Granatenstraße 19, 13409 Berlin) hatte im offenen Verfahren nach produktneutraler Ausschreibung den Zuschlag für obigen Auftrag für die Lieferung von Notebooks für rechen- und grafikintensive Anwendungen von Fujitsu erhalten (Rahmenvereinbarung 21565). Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hatte, sich hinsichtlich Client-Geräten vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, soll die Rahmenvereinbarung mit Geräten eines alternativen Herstellers fortgesetzt werden. Zugleich wurden aufgrund der gestiegenen Selbstkosten die Preise der Geräte angepasst, eine Änderung des Auftragswerts ist damit jedoch nicht verbunden. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hat, sich vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, werden die angebotenen Geräte nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies war für die Auftraggeberin keinesfalls vorhersehbar gewesen. Die Bundesverwaltung ist dringend auf die Geräte angewiesen, da die Arbeitsplätze ohne Notebooks nicht funktionsfähig sind. Die Auftragnehmerin hat aufgrund der Steigerung der Selbstkosten hinsichtlich der Preise einen Anspruch auf Anpassung der Preise der Geräte gem. § 313 Abs. 1 BGB. Die Auftragnehmerin hatte bei Angebotsabgabe damit gerechnet, die Rahmenvereinbarung mit den ursprünglich angebotenen Geräten zu erfüllen. Mit Rückzug des Herstellers ist die Grundlage hierfür weggefallen, die gestiegenen Selbstkosten müssen daher Berücksichtigung finden. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Der Auftrag umfasst wie bislang die Lieferung von Notebooks für rechen- und grafikintensive Anwendungen nebst Zubehör. Die angebotenen Geräte wurden auf die Erfüllung der vorgegebenen Leistungsmerkmale geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die angebotenen Geräte sämtliche Leistungskriterien erfüllen, die vorgegeben waren. Die Auftragnehmerin hätte daher auch mit diesen Geräten im seinerzeitigen Vergabeverfahren ein Angebot abgeben können, da die Ausschreibung produktneutral erfolgt war. Gem. § 132 Abs. 2 GWB darf der Auftragswert um nicht mehr als 50% erhöht werden. Diese Vorgabe ist ebenfalls erfüllt, denn die Änderung betrifft lediglich den einzelnen Gerätepreis, eine Änderung des Gesamtauftragswerts ist hiermit nicht verbunden.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
30213100 — Tragbare Computer
Weitere: 48624000, 72611000
Veröffentlicht
12.07.2024
Zuschlag am
29.08.2022
Kennung
dccace0b-df54-4cad-9ba0-5c2c56bbfa73
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.07.2024, 02:00.