Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Reaktivierung Bahnhofsgebäude“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)

212.169 € Zuschlagswert
2 Bieter
1 Los

Beschreibung

Das Ziel des Verfahrens ist die bauliche Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes in Neustadt an der Orla durch die Umsetzung eines zukunftsorientierten Nutzungskonzeptes. Dabei sollen die historischen und architektonischen Merkmale des Gebäudes bewahrt und gleichzeitig mit zeitgemäßen Elementen kombiniert werden, um eine nachhaltige und vielseitige Nutzung zu ermöglichen. Durch diese Maßnahmen wird das Bahnhofsgebäude aufgewertet und trägt somit zur Entwicklung und Stärkung der Stadt bei. Im Zuge der Landesgartenschau 2028 muss ab 2027 zusätzlich eine Zwischennutzung im Erdgeschoss durch die Planungsgesellschaft der Landesgartenschau gewährleistet sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Bestbieter mit den in der Anlage D9 definierten Planungs- und Architekturleistungen nach HOAI, stufenweise zu beauftragen (1. Stufe LP1 - LP2, 2. Stufe LP3 - LP6, 3. Stufe LP7 - LP9).

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Neustadt an der Orla
Bundesland
Thüringen
CPV
71240000 — Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
05.07.2024
Zuschlag am
06.06.2024
Kennung
e85e8d43-931b-463d-ab19-62210221888c
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 05.07.2024, 02:00.