Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Tragbare Computer – Lieferung von Notebooks und robusten Notebooks, hier: Notebooks für unterwegs - Auftragsänderung

1 Los

Beschreibung

Die Auftragnehmerin CANCOM Public GmbH (Anschrift: Granatenstraße 19, 13409 Berlin) hatte im offenen Verfahren nach produktneutraler Ausschreibung den Zuschlag für obigen Auftrag für die Lieferung von Notebooks für unterwegs von Fujitsu erhalten (Rahmenvereinbarung 21564). Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hatte, sich hinsichtlich Client-Geräten vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, soll die Rahmenvereinbarung mit einem Gerät eines alternativen Herstellers fortgesetzt werden. Zugleich wurden aufgrund der gestiegenen Selbstkosten die Preise des Gerätes angepasst, eine Änderung des Auftragswerts ist damit jedoch nicht verbunden. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hat, sich vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, wird das angebotene Gerät nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies war für die Auftraggeberin keinesfalls vorhersehbar gewesen. Die Bundesverwaltung ist dringend auf das Gerät angewiesen, da die Arbeitsplätze ohne Notebooks nicht funktionsfähig sind. Die Auftragnehmerin hat aufgrund der Steigerung der Selbstkosten hinsichtlich des Preises einen Anspruch auf Anpassung des Preises des Gerätes gem. § 313 Abs. 1 BGB. Die Auftragnehmerin hatte bei Angebotsabgabe damit gerechnet, die Rahmenvereinbarung mit dem ursprünglich angebotenen Gerät zu erfüllen. Mit Rückzug des Herstellers ist die Grundlage hierfür weggefallen, die gestiegenen Selbstkosten müssen daher Berücksichtigung finden. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Der Auftrag umfasst wie bislang die Lieferung von Notebooks für unterwegs nebst Zubehör. Das angebotene Gerät wurde auf die Erfüllung der vorgegebenen Leistungsmerkmale geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass das angebotene Gerät sämtliche Leistungskriterien erfüllt, die vorgegeben waren. Die Auftragnehmerin hätte daher auch mit diesem Gerät im seinerzeitigen Vergabeverfahren ein Angebot abgeben können, da die Ausschreibung produktneutral erfolgt war. Gem. § 132 Abs. 2 GWB darf der Auftragswert um nicht mehr als 50% erhöht werden. Diese Vorgabe ist ebenfalls erfüllt, denn die Änderung betrifft lediglich den einzelnen Gerätepreis, eine Änderung des Gesamtauftragswerts ist hiermit nicht verbunden.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
30213100 — Tragbare Computer
Weitere: 48624000, 72611000
Veröffentlicht
25.06.2024
Zuschlag am
30.08.2022
Kennung
217cbc98-30df-4a10-8b33-c60bd6f9fa04
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 25.06.2024, 02:00.