Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planungsleistungen für das Vorhaben „Kloster Malchow Haus 1Innensanierung“ in 17213 Malchow
Beschreibung
Die Inselstadt Malchow beabsichtigt die Innensanierung des Kloster Haus 1 mit dem Ziel einer nachfolgenden musealen Nutzung für das Malchower Kloster- und Stiftsdamenmuseums. Nach Abschluss der Hüllensanierung von Haus 1 in 2022 beabsichtigt die Inselstadt Malchow die teilräumige Innensanierung des Gebäudes Kloster Haus 1 (Nr. 29-32) mit dem Ziel, ein Museum über die Bau- und Nutzungsgeschichte de Kloster Malchow einzurichten. Von der Innensanierung betroffen, sind lediglich die Reihenhäuser Nr. 31 und 32. Die Häuser 29 und 30 bleiben als nicht ausgebaute Flächen zunächst von der Sanierung ausgenommen. Denkmalpflegerische, barrierefreie und archäologische Belange sind zu berücksichtigen. Die Innensanierung ist für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Das Vorhaben wird mit Mitteln des Förderprogramms „Städtebauförderung“ gemäß der Städtebauförderrichtlinie M-V Mitteln der Städtebauförderung gefördert. Die Städtebauförderrichtline Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR).
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Inselstadt Malchow
- Ort
- Malchow
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- CPV
-
71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
Weitere: 71300000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 21.05.2024
- Zuschlag am
- 17.05.2024
- Kennung
- a57fa1ce-c369-44a4-9c0d-6eb1a28ed047
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
- Los 4
Zuschlag
- Autzen & Reimers Architekten und Stadtplaner BDA SRLBerlin
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 21.05.2024, 02:00.