Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde am 27.4.2022 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. EU 2022/S 82-220595) erstmals veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Ergänzend dazu erfolgten die beiden berichtigenden Bekanntmachungen ABl. EU 2023/S 079-237133 und ABl. EU 2023/S 206-647073 (Berichtigungen) sowie die Folgebekanntmachungen ABl. EU 2023/S 209-658595 (erste Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2023/S 251-795443 (zweite Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs.8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen (Startwirkstoffe, lfd.-Nr. 1 bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2022 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Tocilizumab, lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2024 und beträgt maximal 6 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Glatirameracetat, lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.3.2024 und beträgt maximal 4 Monate. Die Vertragslaufzeit endet einheitlich spätestens am 30.6.2024. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2022 bis 30.6.2024 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.
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Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 33600000 — Arzneimittel
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.02.2024
- Zuschlag am
- 21.11.2023
- Kennung
- 6b2d94f5-8b28-44f6-9532-142a650e412e
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- Fresenius Kabi Deutschland GmbHGrenzach-Wyhlen
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 01.02.2024, 01:00.