Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Fortsetzung der Servicestelle „Familienpakt Bayern“ von 2024 bis 2028

1.815.000 € Schätzwert der Vergabestelle
1 Bieter
1 Los

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist der Betrieb der Servicestelle Familienpakt Bayern für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2028. Der Familienpakt Bayern steht für ein gemeinsames Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bayerischen Industrie und Handelskammertag e.V. (BIHK) und Bayerischen Handwerkstag e.V.(BHT), um das Zukunftsthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den bayerischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu positionieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Betriebe familienfreundlicher zu gestalten. Die Paktpartner haben am 25. April 2023 im Rahmen des Familienpakt Bayern einen Kooperationsvertrag zur Fortsetzung des Betriebs der gemeinsamen Servicestelle bis zum Ende der 19. Legislaturperiode geschlossen. Die Servicestelle übernimmt danach die Erstberatung, ist Ansprechpartnerin und Lotsin für die Unternehmen. Sie betreut die Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Familienpakts, akquiriert und vernetzt Mitglieder und führt Veranstaltungen durch.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
München
Bundesland
Bayern
CPV
79340000 — Werbe- und Marketingdienstleistungen
Weitere: 72413000, 79341400, 79342300, 79400000, 79416000, 79416100, 79416200, 85312320, 85320000
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
07.12.2023
Zuschlag am
31.10.2023
Kennung
26c6726d-14f5-45eb-aef8-bfcb585d0605
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 07.12.2023, 01:00.