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Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Planungsleistungen für Dämme – KARA 2 Objektplanung und Geotechnik in 2 Losen

381.810 € Zuschlagswert
2 Lose

Beschreibung

Der Rheinhochwasserdamm RHWD XXIII (KARA2) von Wintersdorf bis zur Murg (Länge ca. 8,3 km) entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und soll deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Der Rheinhochwasserdamm XXIII verläuft von der südlichen Seite des Bahndamms bei Wintersdorf von der Rheinbrücke Wintersdorf bis zur Murg im Norden, etwa von Damm-km 5 + 000 bis 13 + 000. Bei der Überplanung des Dammabschnittes sind folgende Aspekte von Bedeutung: - Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen. - Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden. - Sofern Dammabschnitte erhalten werden sollen, ist die Statik des Damms nachzuweisen - Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm. - Im Fall fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist bei Einstau die Zuwegung in der Regel nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist. - Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen. - In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. - Der Damm XXIII (KARA2) schließt im Abschnitt Plittersdorf unmittelbar an den Stadtteil Plittersdorf an. Ebenso liegt die Freizeitanlage "Rastatter Freizeitparadies" unmittelbar am Damm XXIII. Etwa bei Damm-km 5+600 befindet sich ein Schöpfwerk am Rheinniederungskanal. Außerdem liegen zwischen Wintersdorf und Plittersdorf die Bannwasserschleuse etwa bei Damm-km 6+700 und die Wißbeltschleuse etwa bei Damm-km 9+000 im Damm. Über weitere Bestandsbauwerke liegen keine Informationen vor. Es wird mit kreuzenden Leitungen gerechnet, hierzu liegen aber keine Detailinformationen vor. Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 55 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Die Planfeststellung beinhaltet darüber hinaus alle öffentlich-rechtlichen Zulassungen und Genehmigungen. Genehmigungsbehörde ist die Stadt Karlsruhe. Die Inhalte der Planfeststellung sind im Wesentlichen: - der Ausbau von Dämmen - der Neubau und die Umtrassierung von Dammabschnitten - die straßenverkehrsrechtlichen Zulassungen im Bereich von Dammscharten und Überfahrten - die naturschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen zur Durchführung der Maßnahme - die Genehmigung für die Umwandlung von Waldflächen - die Genehmigung für die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen - die Herstellung von Ausgleichsflächen u. a. Für die Verfahrenssicherheit sind vor Offenlage der Planungsunterlagen u. a. die UVU und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzuschließen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Karlsruhe
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
71322400 — Planungsleistungen für Dämme
Weitere: 71320000, 71332000
Veröffentlicht
21.02.2025
Zuschlag am
15.07.2020
Kennung
b3c3d6fd-57f6-4992-9afc-b1ddf31c0fce
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:36.