Ergebnis der Vergabe · Österreich
Österreich – Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes – Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Auslandsverfahren: Österreich. Titel und Beschreibung stehen so, wie die Quelle sie veröffentlicht. Beträge stehen in der veröffentlichten Währung, Fristen in deutscher Zeit (MEZ/MESZ).
Beschreibung
Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
- Ort
- Wien
- Land
- Österreich
- CPV
- 92400000 — Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Veröffentlicht
- 05.09.2025
- Zuschlag am
- 12.08.2025
- Kennung
- 73886112-bbcc-4d45-b820-bac9a68df958
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1373
Zuschlag
- KRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KGWien
Verlauf des Verfahrens
-
Direktvergabe
07.07.2025
Österreich – Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes – Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF -
Ergebnis der Vergabe
05.09.2025
Österreich – Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes – Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF -
Direktvergabe
02.07.2026
Österreich – Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes – Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:19.