Tender Automation

Ausschreibung

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines HLF 10 f. d. VG Ruwer (Standort: Schöndorf)

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

15.01.2026, 11:00 Angebotsfrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug nach DIN 14530-26

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Waldrach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
CPV
34144210 — Feuerwehrfahrzeuge
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
01.12.2025
Angebotsfrist
15.01.2026, 11:00
Kennung
2ef59c1f-43a7-4f9b-9079-4a674bbfb618
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Einordnung

Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer im Bestand

57 Ausschreibungen (davon 32 Ergebnisse)
4,6 Ø Bieterzahl (24 Ergebnisse)
185.288 € Median Zuschlagswert (28 Zuschläge)
31,4 Tage Ø Tage bis zur Frist (25 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Fahrzeuge in Rheinland-Pfalz

328 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 01.10.2026
2,0 Median Bieterzahl (276 Zuschläge mit Angabe)
404.445 € Median Zuschlagswert (109 Zuschläge mit Wert)
62 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (214 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (34) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:23.