Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Forschungsdienste – Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V

2 Bieter
1 Los

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG 2024) wird verwiesen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bonn
Bundesland
Berlin
CPV
73110000 — Forschungsdienste
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
28.01.2026
Zuschlag am
22.12.2025
Kennung
c81ca87c-cb16-410e-b310-069d1f8febd2
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

Bundesministerium für Gesundheit im Bestand

107 Ausschreibungen (davon 80 Ergebnisse)
3,4 Ø Bieterzahl (21 Ergebnisse)
2.160.000 € Median Zuschlagswert (41 Zuschläge)
26,2 Tage Ø Tage bis zur Frist (20 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Forschung und Entwicklung in Berlin

111 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 01.10.2026
2,0 Median Bieterzahl (95 Zuschläge mit Angabe)
374.476 € Median Zuschlagswert (54 Zuschläge mit Wert)
86 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (77 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (73) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:20.