Ausschreibung
Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Sachverständigenleistungen im Bereich der Technische Beweissicherung des Bestands (VE8002) für das Infrastrukturprojekt Verlängerung der Stadtbahnlinie in den Bahnhof Bad Homburg v.d. Höhe
Beschreibung
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 sieht den Lückenschluss zwischen dem Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe und der bisherigen Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U2 vor. Bisher endet die Strecke der U2 an der Haltestelle Gonzenheim. Die Planung der Neubaumaßnahme findet derzeit statt. Für das Bauvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 25.01.2016 vor, der die Grundlage der Planungsleistungen und der Realisierung der Neubaumaßnahme darstellt. Gegenstand der Beauftragung sind folgende Sachverständigenleistungen: Für alle Grundstücke, die sich im möglichen Einwirkungsbereich der Bauarbeiten der Stadtbahnverlängerung einschl. Vorabmaßnahmen befinden, sind Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Hierbei sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung eines Beweissicherungskonzept - Beweissicherung vor Baubeginn und nach Abschluss der Baumaßnahme - Beweissicherung während der Durchführung der Baumaßnahme (bei Bedarf)
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadtbahngesellschaft Bad Homburg mbH (SBHG)
- Ort
- Frankfurt am Main
- Bundesland
- Hessen
- CPV
-
71322000 — Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Weitere: 71300000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Teilnahmefrist
- 20.02.2026, 12:00
- Kennung
- 1411c4fe-309c-4f58-a58b-926b5546c350
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:16.