Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Beschreibung
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Ort
- Bergisch Gladbach
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
- 73000000 — Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Zuschlag am
- 26.05.2026
- Kennung
- 7d960366-bfba-4eec-8d36-f21fae968bce
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0176.500 €
Zuschlag
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische FakultätFreiburg im Breisgau
Einordnung
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Forschung und Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (73) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
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Ausschreibung
24.02.2026
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) -
Ergebnis der Vergabe
29.05.2026
Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) -
Ergebnis der Vergabe
01.06.2026
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:19.