Ergebnis der Vergabe
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume)
Beschreibung
Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume), Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Krailenshaldenstraße 44 in Stuttgart-Feuerbach zu beauftragen. Das Projekt umfasst die Unterbringung von Sicherheitsbehörden und hat ein geschätztes Bauwerkskosten von 10,4 Mio. Euro brutto. Die Leistungen umfassen die LP 2-8 nach HOAI und sollen in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ist erforderlich.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Kennung
- c712c01f-2740-4a8b-8d09-bc861b0d325a
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Lose
- Los 0 — Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume)796.000 €
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
15.09.2026
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume) -
Ergebnis der Vergabe
17.09.2026
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume) -
Ergebnis der Vergabe
18.09.2026
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume)
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 19.09.2026, 04:16.