Tender Automation

Ausschreibung

Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerspezialverkehr Nettetal

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

21.02.2024, 23:59 Angebotsfrist · abgelaufen
7 Lose

Beschreibung

Schülerspezialverkehr Nettetal

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Nettetal
Ort
Nettetal
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
60130000 — Personensonderbeförderung (Straße)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
23.01.2024
Angebotsfrist
21.02.2024, 23:59
Kennung
b47f1127-9e23-4c2f-9f0a-f67945c3eec8
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Einordnung

Stadt Nettetal im Bestand

175 Ausschreibungen (davon 151 Ergebnisse)
3,1 Ø Bieterzahl (35 Ergebnisse)
277.644 € Median Zuschlagswert (55 Zuschläge)
22,3 Tage Ø Tage bis zur Frist (21 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Transport und Beförderung in Nordrhein-Westfalen

432 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 01.10.2026
4,0 Median Bieterzahl (365 Zuschläge mit Angabe)
620.706 € Median Zuschlagswert (115 Zuschläge mit Wert)
71 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (326 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (60) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 18.09.2026, 04:43.